Satzung
 

Satzung

 

Allgemeines

 

Die Clubfarben sind Blau mit gelber Schrift und Schwarz mit weißer Schrift. Änderungen der Farben sind per Abstimmung mit einfacher Mehrheit möglich.

Die Mitglieder tragen in  Ausübung der Clubaktivitäten entsprechende Kleidung ( T-Shirts bzw. Sweatshirts).

Die Anzahl der Mitglieder ist auf 10 beschränkt.

Es kann an jedem Abend 1 Gastknobler mitspielen. Der Gast ist dem Präsi anzukündigen bzw. mit ihm abzusprechen

 

Im Knobelclub sind  folgende Ämter jährlich durch mehrheitliche Wahl der anwesenden Mitglieder zu bestimmen:

Präsi

Vizepräsi

Kassenwart

Kassenprüfer

Schriftführer

Die Wahlen finden in der Regel im April eines jeden Jahres anlässlich der Jahreshauptversammlung statt.

 

Mitgliedschaft

 

Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes kann nur mit 90%iger Zustimmung der Mitglieder erfolgen.

 

Jedes Mitglied verpflichtet sich durch den Eintritt in den Knobelclub, monatlich 15,-Euro Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der Betrag ist an jedem 1. eines Monats per Überweisung an den Kassenwart zu entrichten. Zeitliche begrenzte Erhöhungen können jedoch aufgrund besonderer Anlässe kurzfristig vorgenommen werden (z.B. Geld ansammeln für eine Fahrt, wenn die normalen Beiträge nicht ausreichen). Wer dem nicht zustimmt muss die Mehrkosten selbst begleichen!

Zeitlich begrenzte ermäßigte Beiträge für einen Einzelnen sind in besonderen Situationen möglich. (Finanzieller Engpass, Arbeitslosigkeit, etc) Dem Betreffenden entstehen hierdurch keine Nachteile. Eine 90 % Zustimmung aller Mitglieder ist erforderlich.

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den monatlichen Knobelabenden teilzunehmen, Ausnahmen durch Beruf , Familie oder Krankheit sind gestattet, siehe hier auch Knobelregeln bezüglich der 3.Runde.

Jedes 3. Nichtteilnehmen fordert einen Ausgleich von 10,-Euro an die Clubkasse.

 

Mitglieder die den Knobelclub verlassen, haben keinen Anspruch auf Auszahlung eingezahlter Mitgliedsbeiträge. Die Clubmitgliedschaft kann jederzeit beendet werden. Ein Ausschluss aus dem Club bedarf der 90%igen Zustimmung aller Mitglieder.

 

Eine Wiederaufnahme eines ehemaligen Mitglieds, kann nur mit 90%iger Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.

 

 

 

Events

 

Jedes Jahr finden zwei Events statt.

1. Vatertag

2. Gartenparty am Samstag vor dem 1.Advent

Diese Veranstaltungen finanzieren sich durch Teilung der Kosten und Verteilung zu gleichen Teilen auf alle Teilnehmer.  

Unmittelbar vor der Veranstaltung fordert der Kassenwart jedes teilnehmende Clubmitglied auf  25,- Euro im Voraus zu überweisen. Mit der Überweisung bestätigt das Mitglied die Teilnahme an der Veranstaltung, ein Rücktritt ist dann nicht mehr möglich.

Aus der Vorkasse werden alle für die Veranstaltung entstehenden Kosten beglichen. Offen bleibende Beträge werden entsprechend nachgefordert, zu viel geleistete Vorrauszahlungen erstattet.

 

Finanzen

 

Alle einnahmen des Knobelclubs, werden im Sinne aller Mitglieder verwaltet und verwendet.

Ausgaben werden durch die Mitglieder mehrheitlich bestimmt. Beträge bis 100,--Euro durch einfache Mehrheit, darüber durch eine 90%ige Zustimmung aller Mitglieder.

Der Kassenwart legt einmal jährlich, im Rahmen der Jahreshauptversammlung,  Zeugnis über die Richtigkeit der Kassenführung ab. Dazu ist eine vorherige Kassenprüfung durch die Kassenprüfer  notwendig.

 

Knobelclubregeln

 

am Knobelabend:

 

1. Beim Knobeln ist Clubkleidung Pflicht! Wer beim Knobeln keine Clubkleidung trägt muss 10,--Euro in die Vereinskasse  zahlen.

2. Der Verlierer eines Würfeldurchgangs (beide Hälften) gibt allen Teilnehmern des Knobelabends ein Getränk von 0,2l – 0,33l(eine Runde) aus

3. der Verlierer eines jeden 3. Würfeldurchganges, entrichtet der Knobelkasse 10,--Euro statt der Getränke

4. Wer 3 Runden hintereinander verliert (sogenannter Hattrick) gibt allen Teilnehmern des Abends einen „halben“ aus (Getränk mit  0,4l – 0,5l)

Ein Hattrick setzt die Regelung der Kassenrunde außer Kraft!

5. der Verlierer des Würfeldurchganges gibt durch ein laut und deutliches artikuliertes „Prost“ das Getränk zum Genuss frei. Ein Spielteilnehmer, der vor der Freigabe über sein Getränk verfügt (durch Antrinken, Verschütten etc), verpflichtet sich eine zusätzliche Getränkerunde an alle Teilnehmer auf eigene Rechnung zu spendieren.

6. „Betrug“ im Spiel, in jeglicher Form, wird mit einer Runde Getränke auf Kosten des Betrügers bestraft. Z.B. Vorspielung falscher Tatsachen („Du hast schon 3mal gewürfelt!“ obwohl erst 2mal tatsächlich)

7. Wenn sich ein Mitspieler von einem laufenden Würfeldurchgang entfernt (Toilettengang, ….), wird sein Würfeldurchgang durch einen beliebigen Anwesenden weitergeführt. Spätere Reklamationen des Abwesenden sind nicht zulässig!

            8. Ab dem 24.04.2015, sind die neuen Knobelclub-Becher mit den neuen
           Würfeln zu benutzen.  Gebrauch alter Becher und/oder alter Würfel wird mit
            einer Runde pro Gebrauch geahndet.
 

Die Knobelclubregeln am Knobelabend gelten auch für Gäste. Die Regeln sind dem  Gast durch den Einladenden bekannt zu geben. Der Einladende haftet für den Gast.

 

Knobelclubveranstaltungen:

 

            1. Auf Sambafahrten (Hin- und Rückreise!) ist das Tragen der Clubkleidung Pflicht,

            Verstöße werden mit einer Strafe von 20,--Euro für die Clubkasse geahndet.

2. Vatertag: An diesem Tag wird das Tragen der Clubkleidung freigestellt!

 

 

 

 

 

 

Stand 26.10.2010


 

 

 

 


 
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